Nicht für technische Bewertung
Derzeit gibt es Leitfäden für die folgenden Produktgruppen: Rasentraktoren, Rasenmäher, Motorhacken, Motorsensen und Kettensägen. Zielgruppe sind unter anderem Marktüberwachungsbehörden, Zollstellen, Importeure und Hersteller. Sie sollen nun schneller und einfacher die CE-Konformität der entsprechenden Geräte bewerten können. Der IVG hat sich dabei an Kriterien wie CE-Kennzeichnung, Kennzeichnung der Abgasemission des Motors, garantierter Schalleistungspegel, EU-Konformitätserklärung und Betriebsanleitung orientiert. Demnach sind die Leitfäden nicht für eine technische Bewertung der Maschinen geeignet. Der IVG möchte seiner Darstellung zufolge durch die Sensibilisierung der Marktaufsichtsbehörden dazu beitragen, den Verbraucherschutz zu erhöhen.