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Beim Thema Sortimentserweiterung und Ergänzungssortimente hat die Branche ja schon allerlei gesehen. Unvergessen etwa die eigentlich todsichere Aktion einer Baumarktgruppe mit Hosenbüglern, die es dann leider doch nicht in die Listung geschafft haben. Was die Erweiterung des Dienstleistungsportfolios angeht, sieht die Zu-guter-Letzt-Redaktion noch Nachholbedarf und empfiehlt die Lektüre von Handelsregistern. Dort ist sie nämlich auf folgenden Eintrag gestoßen: „Gegenstand des Unternehmens ist das Betreiben eines Friseurgeschäfts sowie der Einzel- und Großhandel von Friseurbedarf einschließlich Online-Handel mit Friseurbedarf. Weiterer Gegenstand des Unternehmens ist der Online-Handel mit Baumarktartikeln und Klein-Elektrogeräten sowie mit Kosmetikartikeln und Tierzubehör.“ Wir meinen: Also wenn die Friseure jetzt die Grenze zum Baumarktsortiment dreist überschreiten, sollte die Branche nicht zögern, den Figaros zu zeigen, wo die Schere hängt, und auf ihren üppigen Flächen eigene Salons einrichten. Damit ließe sich nicht zuletzt die knappe Ressource Fachkraft abteilungsübergreifend besser auslasten. Wer Küchenplatten zuschneiden kann, wird das doch wohl locker mit dem in der Tendenz schütteren Haar der Baumarktkunden schaffen.

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