Mouse“, „Antici“, „EVP“, „Mitgesetzgeber“, „Rat der EU“, „Mitentscheidung“, „Durchführungsrechtsakte“, „Plux“, „geteilte Zuständigkeit“, „Vertragsverletzungsverfahren“, „ständige Vertretung“, „REACH“, „Richtlinie“, „Subsidiarität“, „Komitologie“... Einige dieser Begriffe sind den Leserinnen und Lesern vielleicht geläufig, andere weniger. Eines haben sie jedoch gemeinsam: Sie beziehen sich alle auf dasselbe Universum (dieselbe „Blase“, wie manche sagen), die Europäische Union, und bilden zusammen mit einer Vielzahl anderer Begriffe den Rahmen für das tägliche Leben eines Lobbyisten in Brüssel.
10:15 Uhr, Place du Luxembourg in Brüssel, direkt gegenüber dem Europäischen Parlament. Julien trifft sich mit der Beraterin eines konservativen Europaabgeordneten auf einen Kaffee im Exqi. Ziel des Treffens: Er will seinen Europaabgeordneten dazu bringen, die von ihm verfassten Änderungsanträge zum Entwurf der Entwaldungsverordnung einzureichen.
Das Thema ist sehr umfassend: Der Text erlegt den Händlern absurde Verpflichtungen auf, dieselben wie den Herstellern, nichts anderes... Nachdem sie die durch diese Maßnahme aufgeworfenen Probleme detailliert erörtert und die zur Lösung notwendigen Änderungsanträge erläutert haben, verabschieden sich die Beraterin und Julien. Julien denkt, dass er ins Schwarze getroffen hat. Sein Dossier argumentiert solide und die Beraterin ist für die Probleme von Unternehmen empfänglich.
Dann beginnt ein weiteres Treffen 100 Meter entfernt in einem Café, das bei Lobbyisten und Parlamentariern bekannt ist: Karsmakers. Diesmal mit dem Berater eines sozialistischen Europaabgeordneten. Ziel: Verteidigung eines Änderungsantrags zum Entwurf der Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit, der Online-Marktplätzen die Pflichten der Inverkehrbringer auferlegen soll, falls weder der Importeur noch der Hersteller in der Europäischen Union ansässig sind. Der Änderungsantrag hat nur sehr geringe Chancen, angenommen zu werden. Julien weiß das. Dennoch möchte er weiterhin auf die Mängel der für Online-Marktplätze geltenden Vorschriften in Bezug auf die Produktsicherheit hinweisen.
95%
der auf Online-Marktplätzen verkauften Produkte stimmen nicht mit den EU-Chemikalienvorschriften überein.
Mit diesem Thema kennt sich Julien gut aus. Er hat zwei Jahre lang an dem berühmten (so „berühmt“, wie ein europäischer Regulierungstext eben sein kann) Digital Services Act (DSA) gearbeitet, um sich für strengere Haftungsregeln für Online-Marktplätze einzusetzen. Heute…