Nach eigener Aussage will die Bundesregierung mit der Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes die Abfallvermeidung verbessern und das Recycling verstärken. Für die am 12. Februar vom Kabinett auf den Weg gebrachte Änderung haben Beamte des von Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) geführten Ministeriums einen neuen Rechtsbegriff in das Abfallgesetz eingeführt: die sogenannte Obhutspflicht. Diese nimmt Händler für die von ihnen im Laden oder im Internet verkauften Artikel in die Verantwortung. Im Prinzip müssen die Unternehmen künftig dafür sorgen, dass ihre Produkte im Fall einer Rücksendung nicht zu Abfall werden, sondern gespendet oder als B-Ware weiterverkauft werden. Im Beamtendeutsch heißt das: Die Händler müssten "die Gebrauchstauglichkeit der Erzeugnisse" erhalten.
Weiter erarbeitet das Ministerium derzeit eine neue sogenannte Transparenzverordnung, um nach eigener Aussage "das bisher sehr intransparente Vorgehen mancher Händler systematisch auszuleuchten". Hersteller und Händler müssten danach deutlich nachvollzierbar dokumentieren, wie sie mit nicht verkauften Waren umgehen. Eine Möglichkeit soll sein, Produkte günstiger zu verkaufen oder zu spenden.
Neben Obhutspflicht und Transparenzverordnung ist außerdem geplant, bei der öffentlichen Beschaffung die Nachfrage nach recyceltem Material zu erhöhen. Künftig sollen die 6.000 Beschaffungsstellen in Bundesbehörden sowie bundeseigenen und vom Bund beherrschten Unternehmen Produkte aus Recycling gegenüber Neuanfertigungen bevorzugen. Auf Grundlage des neuen Gesetzes müssen sie - sofern keine unzumutbaren Mehrkosten entstehen - beim Einkauf Produkte bevorzugen, die rohstoffschonend, abfallarm, reparierbar, schadstoffarm und recyclingfähig sind.
In den Bereichen öffentliche Beschaffung und Obhutspflicht geht die Bundesregierung damit deutlich über das hinaus, was EU-weit vereinbart wurde. "Damit sind wir in der Europäischen Union die ersten", erklärte Schulze bei der Vorstellung der Neuregelung.
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