Dann jedoch protestierten die Verbände der Genossenschaften und wiesen darauf hin, dass erstens mit so einem Gesetz die Basis ihrer Existenz wegbrechen und zweitens beileibe nicht nur die Lebensmittelbranche davon betroffen sein würde, sondern in logischer Fortschreibung des Gesetzes auch zum Beispiel die Baumarktbranche. Schließlich distanzierte sich sogar der verantwortliche Parlamentarier (ein CSU-Abgeordneter) von seinem eigenen Antrag. Das Ganze sei ein Missverständnis und mittelständische Einkaufskooperationen seien natürlich weiterhin zulässig.
So mag es letztendlich dazu kommen, dass für Genossenschaften doch noch irgendwie eine verbindliche Sonderregelung gefunden wird - diese verweisen in der Diskussion gerne auf ihren vermeintlichen "Weltkulturerbestatus" -, für andere, nicht genossenschaftlich organisierte Einkaufsverbünde könnte es jedoch eng werden. Es ist durchaus verständlich, dass die Parlamentarier durch die durch solche Zusammenschlüsse erfolgende Schaffung von Preisgestaltungs-, Wettbewerbs- und Einkaufsmacht in nicht unerheblichem Maße den Markt sowie die Lieferantenfreiheit und -selbständigkeit gefährdet sehen. Die Historie kann da schon so einige Geschichten erzählen. Herzlichst IhrJoachim Bengelsdorf
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