Ein RFID-Reader im Future-Store der Metro.
Nach den Worten von Jarke steht die GI dem Einsatz der RFID-Technik grundsätzlich sehr positiv gegenüber. Die Vorteile für Industrie und Verbraucher gegenüber dem jetzigen, sehr viel undifferenzierteren und zeitaufwändigeren Barcodeverfahren lägen auf der Hand. Diese Vorteile kämen aber nur zur Geltung, wenn die Technik bei den Verbrauchern eine hohe Akzeptanz finde. Verdächtigungen und Befürchtungen, wie sie zur Zeit im Zusammenhang mit den RFID-Tags allenthalben geäußert würden, stünden einer breiten Nutzung entgegen. Deshalb, so der GI-Präsident, sei es um so wichtiger, den technischen Fortschritt von Seiten des Gesetzgebers adäquat zu begleiten und möglichen Missbrauch von vorneherein zu unterbinden. Der Arbeitskreis „Datenschutz und IT-Sicherheit“ des GI-Präsidiums hat deshalb unter anderem gefordert, bestimmte Anwendungen von Transpondern gesetzlich zu verbieten. Transponder dürften in keinem Fall zur Verfolgung von Bürgern genutzt werden, auch nicht indirekt durch Kleidung, Konsumgüter oder andere Gegenstände wie PKWs. Transponder dürften generell nicht benutzt werden, um Anonymität zu verringern oder zu verhindern. Deshalb sei es auch nötig, dafür zu sorgen, dass die auf Waren angebrachten Transponder nach dem Kauf der Waren zweifelsfrei deaktiviert werden.
Ebenso dürften RFID-Tags nicht an Zahlungsmitteln wie Geldscheinen oder Münzen angebracht werden. Andernfalls, so fürchten die Sachverständigen der Gesellschaft für Informatik, sei mit erheblichen Widerständen gegen die an sich begrüßenswerten RFID-Verfahren und den für Deutschland so wichtigen technischen Fortschritt zu rechnen. Der Eindruck, hier werde eine Technik geschaffen, die eine unbeschränkte Überwachung breiter Bevölkerungskreise ermögliche, müsse durch eine differenzierte und sachkundige Begleitung von vorneherein ausgeräumt werden.
Die unter dem Namen Radio Frequency Identification (RFID) bekannte Technik basiert auf winzigen Computerchips, die per Funk…