Künftig wird nur noch nach Material und Gewicht der Verpackung abgerechnet. Das bisherige Stückentgelt entfällt. Auch die pauschale Lizenzentgeltkürzung von 15 Prozent und die 3,5-prozentige warengruppenbezogene Kürzung sind bereits in den neuen Gewichtsentgelten berücksichtigt. „So wird die neue Preisstruktur schlanker und einfacher“, sagt Diether Buchmann, der für Vertrieb und Entsorgung zuständige Vorstand des Dualen Systems.
Das ändere aber nichts daran, dass der Grüne Punkt einen wesentlichen Beitrag zur Verpackungsvermeidung leiste. Denn weiterhin werde sich die Höhe der Lizenzentgelte nach Material und Gewicht der Verpackungen richten, betont Buchmann. Das hat schon in der Vergangenheit dazu geführt, dass viele Unternehmen ihre Lizenzentgelte durch Verpackungsoptimierung reduziert haben. „Die neue Preisliste bleibt verursachergerecht“, hebt Diether Buchmann hervor. „Die Kunden können auch in Zukunft an ihren Lizenzentgelten sparen, wenn sie ihre Verpackungen umgestalten. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Verpackungsvermeidung.“
Maßgeblich für die Preissenkung verantwortlich sind die seit Januar dieses Jahres wirksamen neuen Entsorgerverträge. „Der überwiegende Teil unserer Kunden wird von dieser neuen Preisliste profitieren und bei gleichbleibender Verpackungsmenge weniger Lizenzentgelte zahlen als im Vorjahr“, erläutert Buchmann.
Die Umstellung auf die neue Preisliste erfolgt folgendermaßen: Bei den Melde- und Abrechnungsunterlagen fallen künftig die Stückentgeltinformationen weg. Das gilt auch für die Abrechnungssoftware DS-Customer.
Weiterhin bietet das Duale System monatlich Workshops für Kunden in Köln an, in denen die Berechnung der Lizenzentgelte für die verschiedenen Verpackungen erklärt wird. Ein besonderer Service ist der „Verpackungsrechner“, den das Duale System auf seiner Internetseite bietet. Mit ihm kann einfach und schnell das Entgelt einer Verpackung ermittelt werden.
Der Grüne Punkt...
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