Bevor man an die Interpretation einzelner Sätze geht, sollte zuerst einmal unvoreingenommen an das Zeugnis herangegangen werden. Erfüllt es die allgemeinen Anforderungen? Ist es überhaupt ein „qualifiziertes Zeugnis“ und nicht nur eine Jobbescheinigung?
Ganz wichtig: Das Wort „Zeugnis“ muss drüberstehen, und es muss vom Aussteller datiert und unterschrieben sein. Wird Firmenpapier genutzt, ist der „Absender“ sofort zu erkennen. Name, Geburtsort und -tag sowie die Angaben über den Ein- und Austrittstermin dürfen nicht fehlen. Auch Tippfehler machen einen schlechten Eindruck! Selbst wenn sie vom Chef sind.
Über diese selbstverständlichen Angaben hinaus gibt eine präzise Arbeitsplatzbeschreibung darüber Auskunft, wo der Mitarbeiter eingesetzt war, wofür er verantwortlich war und wie er sich beruflich fortentwickelt hat. Zwei Seiten Umfang sollten auch bei langjährigen Mitarbeitern und bei Spitzenkräften aber reichen.
Nach diesen eher neutralen Angaben konzentriert sich ein qualifiziertes Zeugnis auf die Beurteilung der Qualifikation und der Leistung, so Jobscout24.de weiter. Hier schlägt das Herz eines Zeugnisses. Die Bewertung in diesen „Fächern“ folgt einem Notensystem, hier allerdings in einer eigenen Sprache. Ein „stets zur vollsten Zufriedenheit“ heißt „sehr gut“. Doch Obacht: Freuen Sie sich nicht über nur eine gute Note in einem Fach.
Diesem beruflich-fachlichen Gutachten folgt der Abschnitt, in dem die Einstellung des Mitarbeiters auf dem Prüfstand steht. Wie war der Arbeitnehmer als Arbeitsmensch, wie sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, im Kreis der Kollegen oder im Kontakt mit Dritten, zum Beispiel Kunden? Hier spielt auch die soziale Kompetenz eine Rolle. Beide zusammen, die Ausführungen zur fachlichen Qualifikation und die zum Verhalten, fließen in eine Schlussbilanz ein. Der Arbeitgeber vergibt eine Gesamtnote.
Wenn das Zeugnis viel Aufhebens um Selbstverständlichkeiten macht, sagt…