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„Einschneidende Benachteiligung potenzieller Wohneigentümer“

Die Bundesregierung plant eine Abschaffung der Wohnbauförderung. Dagegen regt sich Protest, auch aus den Reihen der Bausparkassen

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Stellungnahme der deutschen Bausparkassen zum Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2004 für die öffentliche Anhörung des Deutschen Bundestages am 8. Oktober 2003:
"Die deutschen Bausparkassen lehnen die im Gesetzentwurf vorgesehene Beseitigung der Wohnungsbauprämie ebenso ab wie die Streichung der Eigenheimzulage zum 1.1.2004. Beide Maßnahmen führen zu massiven, einschneidenden Benachteiligungen potenzieller Wohneigentümer im Vergleich zu Mietern, die durch nichts zu rechtfertigen sind. Außerdem würde das selbstgenutzte Wohneigentum − die unbestreitbar wichtigste Form der privaten Vermögensbildung und Altersvorsorge − ausgerechnet in einer Phase entscheidend geschwächt, in der sie aufgrund der demografischen Entwicklung immer mehr an Bedeutung gewinnt. Das gilt in ganz besonderer Weise für weniger einkommensstarke Haushalte, die von den bewährten Instrumenten der Wohneigentums- und Wohnungsbauprämienförderung wegen der Einkommensgrenzen besonders gut erfasst werden.
Wir verschließen uns dabei keineswegs Vorschlägen, die bei der Eigenheimzulage gewisse Einsparungen für die öffentlichen Haushalte beinhalten und in Verbindung mit entsprechenden Korrekturen bei der steuerlichen Förderung des Mietwohnungsbaus eine Gleichbehandlung von Wohnen im selbstgenutzten Eigentum und Wohnen zur Miete vorsehen. In diesem Sinne haben die Bausparkassen auch eine Modifizierung der Eigenheimzulage unterstützt, wie sie in dem Vorschlag der „Initiative Wohneigentum“ ihren Niederschlag gefunden hat und die − ähnlich wie der Vorschlag der Ministerpräsidenten Koch und Steinbrück − zu Minderausgaben in der Größenordnung von 12 Prozent führen.
Als generelle Linie muss jedoch gelten: Je mehr der Staat auf Einsparungen in den öffentlichen Haushalten und damit zugleich auf entsprechend verstärktes privates Engagement bei der Zukunftsvorsorge angewiesen ist, desto wichtiger sind effiziente Instrumente zur Unterstützung der Vermögensbildung und Altersvorsorge durch breite Bevölkerungsschichten, die ohne diese Hilfe keine ausreichende eigene Vorsorge betreiben würden.
Nach Auffassung der Bausparkassen können daher keine Kürzungen bei der Wohnungsbauprämie in Betracht kommen. Mit den Regierungsvorschlägen würde ein jahrzehntelang erfolgreiches und mit einem vergleichsweise sehr bescheidenen öffentlichen Mitteleinsatz verbundenes Instrument zur langfristigen, sachwertgesicherten Vermögensbildung entfallen. Durch die Wohnungsbauprämie, die im übrigen nicht auf das Bausparen beschränkt ist…
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