2000, Nr. 7-8, S. 29 DIY-Internet Werkzeug-Modul im Internet Seit Anfang Mai haben die Plus 1-Spezialisten der ZEUS, Wuppertal, eine eigene Homepage im Internet. Damit will man die Leistungsstärke der Plus 1-Fachhändler in den jeweiligen Einzugsgebieten zusätzlich zur konventionellen Werbung bekannt machen. Daher ist Plus 1 mit mehr als 50 Stichworten auch in sämtlichen wichtigen Suchmaschinen vertreten. Unter der Adresse www.plus1.de finden Endverbraucher wie Kunden aus Industrie und Handwerk das Warenangebot sowie die Betreiber in Deutschland mit Telefonnummer und Ansprechpartner. Ausgehend von den acht Warengruppen Elektrowerkzeuge, stationäre Maschinen, Druckluft und Zubehör, Schweißaggregate und Zubehör, Werkstatteinrichtung, Maschinenzubehör und Handwerkzeuge besteht jeweils ein Link zu den Seiten des aktuellen Plus 1-Prospektes. Sie lassen sich am Bildschirm so weit vergrößern, dass Produktabbildungen, Texte und Preise deutlich lesbar sind. Neben dem Prospekt wird zukünftig auch der Plus 1-Katalog abrufbar sein. Auch zu den Internet-Auftritten namhafter Hersteller von Werkzeugen und Maschinen, die gelistet sind, besteht ein Link. Bisher haben zehn ZEUS-betreute Mitglieder das Werkzeugmodul Plus 1 übernommen, zwei weitere haben den Vertrag unterzeichnet. Das Modulkonzept wird dort voraussichtlich im Herbst dieses Jahres umgesetzt. Auf dem Weg zur Einheitlichkeit Die europäische Kommission will die Mehrwertsteuer-Regelung für E-Commerce-Produkte für einige Produktgruppen einheitlich regeln. Ziel eines Vorschlags des Gremiums ist vor allem, für Online-Anbieter von Waren und Dienstleistungen innerhalb und außerhalb der Europäischen Union gleiche Bedingungen zu schaffen. Bisher sind die europäischen Online-Händler gegenüber ihren Mitbewerbern aus dem Nicht-EU-Bereich im Nachteil: EU-Anbieter müssen ihren Kunden den jeweils national gültigen Mehrwertsteuersatz berechnen, während Händler aus Drittländern zumeist keine Steuer erheben. Nach dem Kommissionsvorschlag soll bei Lieferung von Computerspielen, Software, Musikdateien oder bei der Bereitstellung von Informationen über das Internet als auch über Rundfunk und Fernsehen der Mehrwertsteuersatz erhoben werden, der im Heimatland des Kunden üblich ist. Innerhalb der EU gilt beim Online-Handel das Ursprungsprinzip. Allerdings gelten die Vorschläge nicht für Waren, die zwar elektronisch geordert, dann aber auf "klassische" Weise geliefert werden. Bezahlen per Handy Bei Heimwerker.de und…