Der Handelsverband Heimwerken, Bauen und Garten (BHB), der Herstellerverband Haus & Garten (HHG) und der Industrieverband Garten (IVG) begrüßen die von der EU-Kommission vorgeschlagene Verschiebung des Anwendungsbeginns der Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten (EUDR) um zwölf Monate. Aus Sicht der Verbände schaffe dies eine dringend benötigte Vorbereitungszeit für alle Partner in der Lieferkette bei der Belieferung von Holz- und Naturkautschukprodukten.
„Den weiteren Rückgang der weltweiten Waldflächen stoppen zu wollen, ist ein sinnvolles und unterstützenwertes Ziel. Allerdings müssen die für diesen Weg notwendigen Maßnahmen für alle davon betroffenen Wirtschaftsbeteiligten auch leistbar sein“, so BHB- Hauptgeschäftsführer Dr. Peter Wüst. „Maßnahmen müssen immer in Hinblick auf ihre Wirkung betrachtet werden; und der durch Regelungen hervorgerufene bürokratische Aufwand muss dabei zwingend in einem sinnvollen und angemessenen Verhältnis stehen“, merkt HHG-Geschäftsführer Norbert Lindemann an. „Hier sehen wir weitere, deutliche Verbesserungsmöglichkeiten unter anderem durch das Streichen von Doppelprüfungen bereits komplett sorgfaltsgeprüfter Waren. Denn am Ende verursacht Bürokratie eben auch Kosten – für Wirtschaft und Verbraucher“, ergänzt IVG-Geschäftsführerin Anna Hackstein.
Die Branchenvertreter betonen, dass die Unterstützungsmaßnahmen, Tools, Datenbanken und gegebenenfalls delegierte Verordnungen, die die EU-Kommission zur Verfügung zu stellt, weit vor dem Geltungsbeginn der EUDR operativ einsatzfähig sein müssten, um es den Wirtschaftsbeteiligten zu ermöglichen, sich auf die neuen Anforderungen ausreichend vorzubereiten. Insbesondere werde hierzu zeitnah das Benchmarking-System mit der Einordnung der Herkunftsländer in verschiedene Risikostufen benötigt, um Klarheit für die nationalen Produzenten und Hersteller sowie für die internationalen Geschäftspartner zu schaffen.
Die DIY-Verbände stellen infrage, ob die Risikoprüfung mittels Geolokationsabgleich durch die gesamte Lieferkette hindurch ein angemessenes regulatorisches Mittel ist, um das Umgehungs- und Vermischungsrisiko und die Falschdeklarationen von Holzprodukten auszuschließen. „Selbstverständlich ist im Sinne der EUDR die Vermischung von Rohstoffen und Erzeugnissen mit unbekannten Herkünften, die potenziell ein Entwaldungsrisiko in sich tragen, auszuschließen. Hier kann aber die Weiterentwicklung bestehender Zertifizierungssysteme das bessere, weil effizientere Mittel der Wahl sein“, heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung.