Die Euro Plant Tray eG (EPT) steht mit ihrer Arbeit im Einklang mit dem Wettbewerb, wie das Bundeskartellamt der Genossenschaft jetzt bestätigte. Da auch Nachhaltigkeitsinitiativen den Wettbewerb beschränken können und somit unter die Maßgaben des Kartellverbots fallen, hatte die EPT um Prüfung durch das Bundeskartellamt gebeten.
Entscheidend für die positive Bewertung war unter anderem, dass sich die Abstimmung und der Informationsaustausch zwischen den Mitgliedern auf das für die Einführung und den Betrieb des Mehrwegsystems notwendige Maß reduzieren, informiert die EPT. Unternehmensindividuelle, strategische Daten werden über neutrale Dritte gesammelt und stehen Teilnehmern des Projekts nur neutralisiert und zusammenfassend zur Verfügung. Wettbewerblich relevant ist außerdem, dass die Teilnahme am Mehrwegsystem der PT freiwillig ist und allen Marktteilnehmern der verschiedenen Wertschöpfungsstufen, auch Nicht-Mitgliedern, offensteht.
Mit der am 24. April 2024 vom EU-Parlament verabschiedeten PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) wird der Einsatz von Plastikeinwegverpackungen bei nationalen B2B-Transporten sowie Transporten innerhalb eines Konzerns ab Januar 2030 nicht mehr erlaubt sein.