Die Sakret Europa hat sich erfolgreich gegen eine Verfügung des Bundeskartellamtes vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf verteidigt. Das Kartellamt erklärte die Verfügung für gegenstandslos. Es muss die Kosten des gerichtlichen Verfahrens tragen, teilt das Unternehmen mit.
Mit Verfügung vom 13. September 2019 hatte das Kartellamt Teile des Vertriebssystems der Sakret Trockenbaustoffe Europa GmbH & Co. KG als rechtswidrig eingestuft, sodass eine Änderung des Vertriebssystems erforderlich gewesen wäre. Gegen den Vorwurf der Rechtswidrigkeit des Vertriebssystems setzte sich das Unternehmen zur Wehr und legte gegen die Untersagungsverfügung Beschwerde zum OLG Düsseldorf ein. In der mündlichen Verhandlung kritisierte der Senat des OLG Düsseldorf die Verfügung. Das Bundeskartellamt erklärte die Verfügung vom 13. September 2019 in der Folge für gegenstandslos und sagte zu, keine Rechte mehr aus dieser Verfügung herzuleiten. Insbesondere sah das OLG Düsseldorf keine Beeinträchtigung des Wettbewerbs durch Sakret Europa.
Durch das erfolgreiche Vorgehen gegen die Untersagungsverfügung darf das Unternehmen das Sakret-System weiter betreiben. Sakret Europa bleibt damit zusammen mit den unter dem Dach der Sakret Europa organisierten Unternehmen aktiv. Insbesondere bleibt die Sakret Europa weiterhin der zentrale Ansprechpartner für die Unternehmen des Baumarkt- und Baustofffachhandels.
"Wir freuen uns sehr über die rechtlichen Ausführungen des OLG Düsseldorf. Sakret ist der Schutz des Wettbewerbs wichtig, weil wir uns als Teil des Wettbewerbs sehen. Die Untersuchungen des Bundeskartellamts können wir nun hinter uns lassen und uns wieder vollumfänglich auf unser Geschäft konzentrieren“, kommentiert Peter Aping, Geschäftsführer der Sakret Trockenbaustoffe Europa GmbH & Co. KG, das Urteil.