Fabian Farkas, Vorstandsassistent der NBB Dienstleistungssysteme AG, stellte das neue Wettbewerbs- und Mindestlohngesetz vor. So sind unter anderem aufgrund zahlreicher Neuerungen im Widerrufsrecht für Online-Händler zwingend die neuen rechtlichen Voraussetzungen zeitnah in den jeweiligen Online-Präsenzen (Ebay, Online-Shops, Online-Marktplätze) umzusetzen. Im Bereich Mindestlohngesetz wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2015 der gesetzliche Mindestlohn eingeführt. Danach haben grundsätzlich alle abhängig beschäftigten Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine Entlohnung von wenigstens 8,50 € brutto je Arbeitsstunde.
NBB
Die Weiterentwicklung des Konzepts stand bei Bauspezi-Tagung im Mittelpunkt
Fabian Farkas, Vorstandsassistent der NBB Dienstleistungssysteme AG, stellte das neue Wettbewerbs- und Mindestlohngesetz vor. So sind unter anderem aufgrund zahlreicher Neuerungen im Widerrufsrecht für Online-Händler zwingend die neuen rechtlichen Voraussetzungen zeitnah in den jeweiligen Online-Präsenzen (Ebay, Online-Shops, Online-Marktplätze) umzusetzen. Im Bereich Mindestlohngesetz wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2015 der gesetzliche Mindestlohn eingeführt. Danach haben grundsätzlich alle abhängig beschäftigten Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine Entlohnung von wenigstens 8,50 € brutto je Arbeitsstunde.