1. Was ist der Energieausweis? Ein Dokument, das ein Gebäude energetisch bewertet. Ähnlich wie die Energieeffizienzklasse eines Kühlschranks soll der Ausweis Hauseigentümer und Mieter über die energetische Qualität einer Immobilie informieren. 2. Wen betrifft die Ausweispflicht? Ab 1. Juli müssen Vermieter, Verkäufer oder Verpächter von Wohngebäuden mit Baudatum bis einschließlich 1965 einen Energiepass vorlegen können. Damit soll nach dem Willen der Bundesregierung die Sanierung von Altbauten vorangetrieben werden. Ab 1. Januar 2009 ist der Energieausweis auch für Häuser jüngeren Datums verpflichtend. Der Ausweis für neu errichtete Immobilien wurde bereits 2002 eingeführt. 3. Was soll der Energiepass bewirken? Ziel des Passes ist die Offenlegung des Energieverbrauchs eines Gebäudes. Potentielle Mieter oder Käufer sollen dadurch auf Anhieb erkennen, ob eine Immobilie einen hohen oder niedrigen Energiebedarf hat. Abzulesen ist dies anhand einer Farb- und Zahlenskala auf dem Ausweis: Rot steht für einen hohen, Grün für einen niedrigen Verbrauch. 4. Welche Varianten gibt es? Der Energiepass wird in zwei unterschiedlichen Varianten ausgestellt: Als Bedarfs- oder Verbrauchsausweis. Nach Angaben von homesolute.com kann noch bis zum 1. Oktober dieses Jahres zwischen beiden Versionen gewählt werden. Danach wird der Bedarfsausweis Pflicht für alle Immobilien mit weniger als fünf Wohneinheiten und einem vor dem 1. November 1977 gestellten Bauantrag. 5. Bedarfs- oder Verbrauchsausweis? Während der Bedarfsausweis auf einer technischen Analyse des Gebäudes fußt, berücksichtigt der Verbrauchsausweis lediglich den gemessenen (Heiz-) Energieverbrauch der letzten drei Jahre. homesolute.com empfiehlt daher insbesondere für sanierungsbedürftige Gebäude die aussagekräftigere bedarfsabhängige Version, da diese unabhängig vom Nutzer einen optimalen Einstieg in die energetische Modernisierung eines Gebäudes bietet. 6. Was kostet der Energiepass? Die Preise schwanken je nach Anbieter und Leistungsumfang. Laut der Deutschen Energie-Agentur (dena) kosten die Ausweise derzeit zwischen 100 und 300 €. Die bedarfsorientierte Variante, bei der ein Sachverständiger an Ort und Stelle den energetischen Zustand des Hauses ermittelt, ist dabei deutlich teurer als die verbrauchsorientierte Version, die auf Basis der Heizkostenabrechnung der letzten drei Jahre erstellt wird. Wichtig ist, dass die Kosten nicht auf die Mieter abgewälzt werden können. 7. Wie lange ist der Energieausweis gültig…