Die Baywa AG verkauft ihre Unternehmensanteile an der österreichischen RWA Raiffeisen Ware Austria AG (RWA AG). Das hat das Unternehmen in einer Pressemitteilung bekannt gegeben. Damit gehen die 47,53 Prozent-Beteiligung plus eine Aktie auf ein Verbundunternehmen der RWA Raiffeisen Ware Austria Handel und Vermögensverwaltung eGen (RWA eGen) über. Letztere hält bereits 49,99 Prozent an der RWA AG sowie die Mehrheit an der Raiffeisen Agrar Invest AG, einem der beiden Großaktionäre der Baywa. Zuvor hatten bereits mehrere Medien über den geplanten Verkauf berichtet, so auch diy.
Der Verkauf steht derzeit noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Kartellbehörden. Zusätzlich muss die bereits im Entwurf vorliegende „Fairness Opinion“ noch final ausgestellt werden, heißt es in der Pressemitteilung weiter. Diese bestätige gutachterlich die Angemessenheit des Kaufpreises in Höhe von 176 Mio. Euro. Davon werden 26 Mio. Euro von der Baywa zur Teilrückzahlung einer Darlehensverbindlichkeit gegenüber der RWA verwendet.
Die RWA ist als Produzent, Dienstleister und Händler neben den Geschäftsfeldern „Agrar“ und „Baustoffe“ auch im Bereich „Haus & Garten“ tätig. Mit der BayWa AG verbindet sie seit 1999 eine strategische Allianz im Rahmen einer Überkreuzbeteiligung.
Operativ wettbewerbsfähiger werden, Verschuldung substanziell reduzieren
Der Verkauf wesentlicher internationaler Beteiligungen wie der RWA ist Teil des umfangreichen Transformationskonzeptes, das die Baywa AG Ende November vorgelegt und auf das sie sich jetzt mit ihren wesentlichen Finanzierungspartnern sowie den beiden Großaktionären geeinigt hat, so das Unternehmen. Es enthalte Maßnahmen, durch die sich die Baywa bis Ende 2027 selbstständig sanieren möchte. Mit den Maßnahmen des Transformationskonzeptes sollen sowohl das operative Ergebnis verbessert als auch die Schulden abgebaut werden.
Das mit den Finanzgläubigern bestehende Stillhalteabkommen wurde bis zum 30. April 2025 verlängert. Die BayWa geht davon aus, dass ebenfalls bis spätestens Ende April neue Finanzierungsverträge wirksam werden, die dann die Neuordnung der Finanzierung bis zum Jahr 2027 regeln.