Zahlungsziel 30 Tage

BHB lehnt die EU-Zahlungsverzugsverordnung ab

Fairness ist in der Branche geübte Praxis, betont BHB-Hauptgeschäftsführer Peter Wüst.(Quelle: BHB)
Fairness ist in der Branche geübte Praxis, betont BHB-Hauptgeschäftsführer Peter Wüst.
24.10.2023

Der BHB spricht sich gegen die von der Europäischen Kommission geplante EU-Zahlungsverzugsverordnung aus. Das von der europäischen Kommission angestrebte Verfahren klinge zunächst nach mehr verordneter Fairness zwischen Handel und seinen Lieferanten, heißt es in einer Presseerklärung des Verbands. Tatsächlich führe das geplante Verfahren aber zu enormem Verwaltungsaufwand, höheren Kosten und zu einer Wettbewerbsverzerrung, die gerade kleine Handelsunternehmen deutlich benachteiligen würde. Das sehen nach Darstellung des Verbands auch zahlreiche Vertreter der Industrie so.

Der Verordnungsentwurf sieht unter anderem vor, das Zahlungsziel grundsätzlich und zwingend auf 30 Tage im gesamten B2B-Verkehr festzulegen. Abweichende Vereinbarungen mit längeren Fristen wären danach unzulässig.

„Grundsätzlich ist eine faire Zahlungsregelung jedermanns Interesse in der DIY-Branche“, betonte BHB-Hauptgeschäftsführer Dr. Peter Wüst. Dies sei in der Branche aber durchaus geübte Praxis – vor allem aber eine klare Angelegenheit von Händler und Lieferant oder Dienstleister.

Die zwingende staatliche Regulierung habe nicht, wie ihr Titel besagt, primär das Einhalten des pünktlichen Zahlungsverkehrs zur Folge, sondern stelle das hohe Gut der Vertragsfreiheit erheblich infrage. Hier stellt sich der BHB in eine Reihe mit zahlreichen anderen Handelsverbänden und auch dem HDE. Auch der Bundesrat hat starke Bedenken gegen die Verordnung angemeldet.

Die Verbände argumentieren wie die Länderkammer unter anderem mit Sondersituationen und den direkten Auswirkungen auf die Konjunktur, wie sie während der Corona-Krise und dem beginnenden Ukraine-Krieg aufgetreten sind. Hier benötigten die Beteiligten eine flexible Zahlungsregelung. Alle Beteiligten weisen jedoch darauf hin, dass die Interessen der Gläubiger ausreichend berücksichtigt werden müssten.

Problem Drehzahl und Saison

Die unflexible Regulierung führe für die Bau- und Gartenfachmärkte fast zwangsläufig zu einer deutlichen Benachteiligung, so der BHB. Gerade bei einer niedrigen Lagerumschlagsgeschwindigkeit im Non-Food-Handel führe eine kurzfristige Zahlungspflicht unter anderem zu einem erheblich größerem Zinsaufwand; ein durchschnittlich großer Baumarkt führt den Angaben zufolge bis zu 100.000 Artikel mit einer Umschlagszahl von 2 bis 3 direkt im Bestand. Auch müssten zum Beispiel Saisonorders (etwa für Gartenmöbel oder Grills) bei der neuen Regelung lange vorfinanziert werden. Ebenfalls wäre dann ein Vorbezug, wie er oft von der Industrie erwünscht werde, nicht mehr möglich. Selbstverständlich würden Händler dann auch nach Lieferanten suchen – beispielsweise im Ausland –, die eine höhere Flexibilität bei vertraglichen Regelungen aufweisen.

Auch der Forderung der EU-Kommission nach ein einer Kontrollinstanz kann der BHB nichts Positives abgewinnen und befürchtet zu viel Bürokratie.

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