In Niedersachsen dürfen Gartencenter und Blumenläden am morgigen Samstag, 13. Februar 2021, wieder öffnen, in Schleswig-Holstein am 1. März und damit ebenfalls vor dem angepeilten Ende des bundesweiten Lockdowns am 7. März. Öffnen dürfen in Niedersachsen „Verkaufsstellen für Schnittblumen, Topfblumen und Topfpflanzen sowie für Blumengestecke und Grabschmuck sowie des gärtnerischen Facheinzelhandels wie Gärtnereien, Gartencenter und Gartenmärkte“, heißt es in der neuen Corona-Verordnung.
Für den grünen Fachhandel des Bundeslandes kommt die Öffnung gerade noch rechtzeitig vor dem für die Branche wichtigen Valentinstag am Sonntag. Die Öffnung in Schleswig-Holstein hat Ministerpräsident Daniel Günther gestern im Landtag angekündigt. In beiden Fällen sind Baumärkte mit ihren Gartencentern jedoch ausgeschlossen. In Hamburg, das von diesen beiden Bundesländern umschlossen ist, bleiben die Geschäfte dagegen generell bis 7. März zu.