Nachdem seit September 2016 Halogenlampen mit gerichtetem Licht (Halogen-Reflektorlampen) und einer geringeren Effizienzklasse als B nicht mehr in den Markt gebracht werden dürfen, sind nun Hochvolt-Halogenlampen mit ungerichtetem Licht seit dem 1. September 2018 EU-weit davon betroffen. Das Verbot umfasst die klassischen Halogenlampen, die rundum Licht abgeben und einen E27- oder E14-Schraubsockel besitzen. Auch einige ungerichtete Halogenlampen mit Steck-Sockel vom Typ G4 oder GY6.35 sind betroffen.