Ärger um Siegel

23.11.2010
Der TÜV Rheinland wirft Obi eine missbräuchliche Verwendung des GS-Siegels vor

Der TÜV Rheinland wirft Obi, so ein Bericht auf Spiegel online, eine missbräuchliche Verwendung des Siegels „Geprüfte Sicherheit“ (GS, s. Bild) und Verbrauchertäuschung vor. Obi habe „trotz nicht vorliegender Zertifizierungen auf 23 Produkten das GS-Zeichen von TÜV Rheinland missbräuchlich verwendet“, so der TÜV. Der Baumarktbetreiber habe dafür eine Unterlassungserklärung kassiert. Demnach geht es um GS-Siegel auf Elektrogeräten wie Häcksler, Kettensägen, Vertikutierer und Elektrogrills der Obi-Eigenmarken Lux und Euromate. „Nach bisher vorliegenden Erkenntnissen“, heißt es in einer TÜV-Mitteilung, gehe von den betroffenen Produkten tatsächlich kein Sicherheitsrisiko aus. Die Juristen des Handelsunternehmens weisen die Vorwürfe zurück: Wenn der asiatische Hersteller des Werkzeugs ein Hauptzertifikat für die Verwendung eines GS-Zeichens besitze, brauche ein hiesiger Vertreiber wie beispielsweise Euromate keine Co-Lizenz für TÜV-Siegel mehr. Diese Auffassung ist strittig.
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