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Leistungswettbewerb ist Ehrensache

Fairness und Partnerschaft auch in der Wirtschaftsflaute – auf diesen Grundsatz haben sich die drei Spitzenverbände der DIY-Branche erstmals in einem Ehrenkodex geeinigt. Schon die ersten Worte sagen unmissverständlich, worum es geht: um die Förderung des Leistungswettbewerbs. DIYonline dokumentiert den vereinbarten Text

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Gleiche Rechte und Pflichten für alle, unabhängig von wirtschaftlicher Stärke oder sonstigen externen Faktoren - dieser Grundsatz ist nicht nur die Basis jeder freiheitlichen Verfassung, sondern auch Voraussetzung für eine offene, leistungsorientierte Volkswirtschaft. Unternehmen haben hier nach Ansicht des BHB-Präsidenten Manfred Maus eine klare Vorbildfunktion, die gerade in konjunkturell angespannten Zeiten aktiv wahrgenommen werden sollte.
Zur offiziellen Fixierung der für die DIY-Branche verbindlichen Regeln partnerschaftlichen Handelns einigten sich die drei Spitzenverbände BHB, Bau + DIY und Industrievereinigung Gartenbedarf (IVG) deshalb auf einen allgemeinverbindlichen Ehrenkodex.
Eventuelle Verletzungen sollen durch ein paritätisch aus den drei Verbänden gebildetes Gremium per Schiedsverfahren geregelt werden. Sanktionen können bis hin zum Ausschluss reichen.
Hier der gemeinsame Text im Wortlaut:
Ehrenkodex
Grundsätze für ein partnerschaftliches Geschäftsverhalten in der deutschen DIY-Branche
Zur Förderung des Leistungswettbewerbs und seiner Sicherung gegen wettbewerbswidrige Praktiken haben der Bundesverband Deutscher Heimwerker-, Bau- und Gartenfachmärkte (BHB) und seine Partnerverbände, Herstellervereinigung Bau + DIY und Industrievereinigung Gartenbedarf (IVG), die folgenden Verhaltensgrundsätze für die deutsche DIY-Branche aufgestellt. Diese sollen zur Förderung eines partnerschaftlichen und vertrauensvollen Verhältnisses zwischen Baumarktbetreibern und Lieferanten beitragen.
Allgemeine Bestimmungen
Im geschäftlichen Verkehr sind die Grundsätze des lauteren Wettbewerbs einzuhalten und Handlungen, die den guten kaufmännischen Sitten widersprechen, zu unterlassen. Den Maßstab für den Begriff der guten kaufmännischen Sitten bildet die gesunde Verkehrsanschauung der billig und recht denkenden Kaufleute.
Einhaltung vertraglicher Vereinbarungen
Handelsunternehmen und Lieferanten verpflichten sich, die vertraglichen Vereinbarungen, die sie im Rahmen der geltenden Gesetze frei ausgehandelt haben, einzuhalten.
Geschäftsgrundlagen aller Vereinbarungen sind die Ergebnisse der jeweiligen Jahresgespräche. Hiervon abweichend können unvorhersehbare Ereignisse (höhere Gewalt oder Änderungen wesentlicher Kostenbestandteile) zu Nachverhandlungen auf beiden Seiten führen.
Zur Einhaltung dieser Grundsätze verpflichten sich die Beteiligten, schwerwiegenden Störungen nachzugehen mit dem Ziel, sie künftig zur Einhaltung partnerschaftlicher Zusammenarbeit zu vermeiden.
Schieds…
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