„Mündige Verbraucher können urteilen“

17.01.2002

Das gesetzliche Verbot von Sonderveranstaltungen im UWG gehört gestrichen, fordert der Bundesverband der Selbstbedienungs-Warenhäuser

Eine ersatzlose Streichung des gesetzlichen Verbots von Sonderveranstltungen in § 7 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) fordert der Bundesverband der Filialbetriebe und Selbstbedienungs-Warenhäuser e. V. (BFS). Nach der Aufhebung des Rabattgesetzes und der Zugabeverordnung sei es nur konsequent, auch das Verbot von Sonderveranstltungen ersatzlos zu streichen, erklärte der Verband. Denn mit dieser Vorschrift könne die Werbung mit bestimmten Rabattgestltungen doch wieder verboten werden. Der mündige Verbraucher sei durchaus in der Lage zu beurteilen, ob Angebote für ihn günstig sind oder nicht.
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