Für Lampen und Leuchten gilt seit dem 1. September 2021 ein neues Energielabel. Von A bis G reicht die neue Skala, die Klassen A++ und A+ entfallen. Zusätzliche Angaben finden Anwender in einer neuen Onlinedatenbank und auf den jeweiligen Produktverpackungen. Beim neuen Label der Europäischen Union (EU) erreichten die effizientesten Lampen zunächst nur die Effizienzklasse D, unterstreicht die Initiative Label 2020 der Beratungsgesellschaft Co2online. Lampen der Klassen A, B und C gebe es vorerst nicht zu kaufen. So sollen Unternehmen motiviert werden, effizientere Produkte zu entwickeln. Im Vergleich mit EU-Labels anderer Geräte enthalte das Label für Lampen außer der Ampelskala von Grün bis Rot eher wenige Informationen. Weitere seien über einen QR-Code aufrufbar oder auf der Verpackung vermerkt, zum Beispiel zur durchschnittlichen Lebensdauer, Dimmbarkeit, Lichtfarbe, Farbwiedergabe und zum Flimmern.
Die Labels für Lampen sind Pflicht für alle Geschäfte und den Online-Handel. Für neue Produkte ist seit dem 1. September das neue Label zu verwenden. Online galt dafür eine Frist von 14 Tagen. In Geschäften darf bis zum 1. März 2023 zusätzlich zum neuen Label auch noch das alte verwendet werden.
Bereits seit dem 1. März 2021 gilt ein neues Label für Kühl- und Gefriergeräte, Geschirrspüler, Waschmaschinen, Waschtrockner sowie Fernseher und Monitore. Für andere Haushaltsgeräte und Heizungen sind ebenfalls neue Labels geplant. Durch die verbesserten EU-Labels sollen die Verbraucherinfos verständlicher werden. Das im Jahr 1994 eingeführte Energielabel gilt laut Label 2020 als eine der erfolgreichsten europäischen Initiativen für Verbraucher. Es habe dazu beigetragen, die Effizienz von Haushaltsgeräten um über 80 Prozent zu steigern, wie die EU bekanntgab.
Aus für Energiesparlampen
Neben dem neuen Label gilt seit September auch ein neues Verbot: Einige Lampen mit zu hohem Stromverbrauch dürfen nun nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Für Händler bedeute das, so Label 2020, dass sie nur noch Lagerware verkaufen könnten. Kunden seien aber nicht verpflichtet, ihre Lampen auszutauschen. Betroffen vom Verbot sind verschiedene Energiesparlampen und Halogenlampen: Kompaktleuchtstofflampen mit integriertem Vorschaltgerät, lineare Hochvolt…